Anmerkung: der Text wurde vom Original abgetippt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zu ihrem Schreiben vom 18.12.2002 betreffend die "Bildungsfreiheit" auf
der Ebene der EU möchte ich Ihnen mitteilen, dass auf Grund der
derzeitigen Rechtslage und der Kostenstrukturen meines Ressorts eine
generelle Beteiligung des Bundes an den Kosten von Privatschulen nicht in
Betracht gezogen werden kann. Wie auch internat. Vergleichsuntersuchungen
belegen, stellt das österr. Bildungssystem für alle Schüler und Schülerinnen pädagogisch durchdachte und leistungsfähige Bildungsangebote zur Verfügung.
Die Möglichkeiten der Schulautonomie, die Einbeziehung der Eltern in
schulpartnerschaftl. Gremien und auch die Lehrpläne eröffnen einen weiten
Gestaltungsspielraum für verschiedenste pädagog. Ansätze. Exemplarisch weise ich auf die Vielzahl der Montessoriklassen im öffentl. Schulwesen hin.
Trotz dieses Angebotes entscheiden sich manche Eltern aus freien Stücken für den Besuch von Privatschulen. Ich bitte um Verständnis, dass in der Gestaltung des staatl. Bildungssystems, auch auf Grund der zurückgehenden Schülerzahlen,
derzeit eher auf Restrukturierungen, Standortkonzentrationen und
Synergiemaßnahmen hingearbeitet werden muss und die Finanzierung parallel
laufender Angebote diesen Zielen nicht entspricht.
MFG
E.Gehrer
4.02.2003
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Version: 8. März 2003 (EcZ)
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