Fragen zur Wahl - Reaktion Bundesministerin Elisabeth Gehrer - ÖVP

GZ 637/16-III/02 (zum Original Word-Doc)


Sehr geehrter Herr Mag. Zach!


Zu Ihrer Anfrage an die Frau Bundesministerin vom 7. November 2002 betreffend die Subventionierung von Privatschulen wird Folgendes bemerkt:

Das Privatschulgesetz unterscheidet zwischen der Subventionierung von konfessionellen und nichtkonfessionellen Privatschulen, wonach die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften für die ihnen zugehörigen Privatschulen einen Rechtsanspruch auf die Subventionierung des gesamtem Lehrerpersonalaufwandes an diesen Schulen haben. Diese unterschiedliche gesetzliche Behandlung widerspricht nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes jedoch nicht dem Gleichheitsgrundsatz, da die konfessionellen Privatschulen eine Ergänzung des öffentlichen Schullebens darstellen, die es den Eltern erleichtern die ihrer religiösen Auffassung entsprechenden Erziehung ihrer Kinder frei zu wählen.

Dies entspricht der Rechtsansicht der Europäischen Kommission für Menschenrechte des Europarates, wonach dies unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf Art. 14 der Europäischen Konvention für Menschenrechte gerechtfertigt erscheint, da konfessionelle Privatschulen so weit verbreitet sind, dass es für den Staat eine erhebliche Belastung bedeuten würde, hätte er die von diesen Schulen erbrachten Erziehungsleistungen selbst zu erbringen.

Abschließend darf drauf hingewiesen werden, dass eine leistungsgerechte Abgeltung der PädagogInnen an nichtkonfessionellen Privatschulen gemäß § 4 Absatz 3 Privates Schulgesetz Aufgabe des Schulerhalters ist, der neben der finanziellen auch die personelle und räumliche Vorsorge für die Führung der Schule zu treffen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 11. Dezember 2002
Für die Bundesministerin:
SektChef Mag. Stelzmüller
Version: 13. Dezember 2002 (EcZ)