Fragen zur Wahl - Reaktion Mag. Rüdiger Schender - Bildungssprecher der FPÖ

Sehr geehrter Herr Mag. Zach!
Anbei darf ich Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen übermitteln!
Mit besten Grüßen
Mag. Rüdiger Schender
Bildungssprecher der FPÖ
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ad 1) und 2)

In Österreich besteht ein Grundkonsens darüber, daß das Bildungswesen eine staatliche Aufgabe ist. Träger des Schulwesens sind jedoch nicht nur die Gebietskörperschaften sondern daneben auch konfessionelle und private Schulträger, die jedoch vom Staat finanziell unterstützt werden.

Eltern, die sich für einen Schulbesuch bei einer privaten Schule entscheiden, setzen diesen Schritt sehr bewußt und sind sich darüber im klaren, daß der Schulbesuch zu beträchtlichen finanziellen Aufwendungen führen wird, die wesentlich höher ausfallen als bei einem Schulbesuch in einer Schule, die von einer Gebietskörperschaft geführt wird. Das unterscheidet die Eltern Ihrer Schulen nicht von denjenigen konfessioneller Privatschulen. Aufgrund dieser höheren finanziellen Belastung allein, die den Eltern selbstverständlich bekannt ist, kann wohl nicht von einer Einschränkung der Bildungsfreiheit gesprochen werden.

Wir treten dafür ein, daß auch die nicht konfessionellen Privatschulen von der öffentlichen Hand unterstützt werden und regen in diesem Zusammenhang an, die bisherige Subventionspraxis unter Einbeziehung aller notwendigen Aufwendungen eingehend zu prüfen. In diese Prüfung ist auch die Frage einzubeziehen, ob bzw. inwieweit die staatlichen Schulerhalter durch den Besuch von privaten Schulen tatsächlich finanziell entlastet werden.

ad 3)

Die pädagogisch wertvolle Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Schulen ist unbestritten. Es ist davon auszugehen, daß diese sich selbstverständlich sehr bewußt für eine Tätigkeit an einer Ihrer Schulen entscheiden, weil Ihr pädagogisches Leitbild ihren Vorstellungen von schulischer Bildung und Unterricht entspricht. Es ist klar, daß die Entlohnung der Lehrerinnen und Lehrer von den finanziellen Möglichkeiten des Schulerhalters abhängt. Auch in diesem Zusammenhang ist auf die oben erwähnte Anregung zu verweisen, die derzeitige Subventionspraxis zu überprüfen.

ad 4)

Die derzeitige Praxis der Subventionsvergabe ist tatsächlich unbefriedigend, weil die Subventionszusagen in der Regel jeweils nur für 1 Jahr gelten. Die FPÖ tritt daher dafür ein, die rechtliche Basis für Förderungen generell zu verbessern. Dadurch soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, Subventionen für einen längeren Zeitraum zu vergeben und damit dem Empfänger die Möglichkeit gegeben werden längerfristig budgetär zu planen.
Version: 8. November 2002 (E.C.Zach)