Netzwerk - Bundesdachverband für selbstbestimmtes Lernen

Schülerstammblatt, Schulmatrik

Was ist ein Schülerstammblatt ?

Gibt es für unsere Schulen mit Schulstatut und Öffentlichkeitsrecht eine Verpflichtung ein Schülerstammblatt, eine Schulmatrik mit geregelter, einheitlicher Form zu führen ?

Diese Frage tritt manchmal dann auf, wenn es zu Übertritten von Kindern und Jugendlichen unserer Schulen in das öffentliche Schulsystem kommt.
Die weiterführende Schule verlangt dann von den verdutzten Eltern, dass sie die Schulmatrik nachbringen. Hierbei handelt es sich um ein Formblatt, ein Schülerstammblatt, welches in öffentlichen Schulen geführt wird.

Dr.Peter Rumpler aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat auf eine Anfrage meinerseits mir folgende Antwort übermittelt, die ich hier zitieren möchte (vielen Dank an dieser Stelle):

"Statutschulen sind an und für sich nicht zur Führung von Schülerstammblättern verpflichtet.
Gemäß § 77 SchUG haben die Landesschulräte und, soweit Bedarf nach einer einheitlichen Regelung besteht, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung nach den Erfordernissen der einzelnen Schularten Bestimmungen über Form, Inhalt, Führung und Aufbewahrung der in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen und über die sonstigen bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes zu verwendenden Formblätter zu erlassen.
Da das Schulunterrichtsgesetz für Schulen nach § 14 Abs. 2 PrivSchG (Statutschulen) nicht gilt, sind auch Verordnungen nach § 77 SchUG grundsätzlich nicht anzuwenden. Es spricht jedoch nichts dagegen, dass Statutschulen die entsprechenden Verordnungen der Landesschulräte (eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt es nicht) sinngemäß anwenden und umsetzen.
Auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung von Schülerstammblättern wäre der Schulleiter einer Statutschule jedoch an die in Ausübung der Aufsicht erteilte diesbezügliche Weisung der zuständigen Schulbehörde gebunden."
(Dr.Peter Rumpler, 10.09.2001)


Zusammenfassung aus meiner Sicht:
Es gibt derzeit keine Verpflichtung zur Führung von Schülerstammblättern, die Schülbehörde könnte uns jedoch dazu verpflichten. Für unsere Schulen wäre es wahrscheinlich sinnvoll laufend Schülerstammblätter zu führen, da bis dato sowieso (im Sinne der Kinder und Jugendlichen) - wenn die weiterführenden Schulen dies verlangen - in mühevoller Arbeit aus der sowieso vorhandenen Dokumentation die Formblätter ausgefüllt werden.
Zu überlegen wäre hier, ob die "öffentlichen" Formblätter verwendet werden sollen oder ein eigener, maßgeschneiderter Standard hier Sinn machen würde.
Version: 10. September 2001 (ECZ)