"Differenz-Lehrplan"

(der Volksschule, Hauptschule, Sonderschule und Polytechnischen Schule)
für Privatschulen mit Organisationsstatut
zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
(1. - 9. Schulstufe)

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Lehrplan gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.




Ergänzungen aus dem Lehrplan der Volksschule

Aufgabe der Schule in den ersten vier Lernjahren
Die Volksschule hat in den ersten vier Schulstufen der Grundschule eine für alle Schüler gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration behinderter Kinder zu vermitteln.
Dabei soll den Kindern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen, intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.
 
Sachunterricht
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Der Sachunterricht soll den Schüler befähigen, seine unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit zu erschließen.
In diesem Sinne hat der Sachunterricht die Aufgabe, an entsprechenden Beispielen die vielseitige Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen - insbesondere die des Schülers - in dieser Wirklichkeit bewusst zu machen.
Ein kindgemäßer, gleichzeitig aber auch sachgerechter Unterricht führt die Schüler allmählich zu einem differenzierten Betrachten und Verstehen ihrer Umwelt und befähigt sie damit zu bewusstem und eigenständigem Handeln.
Im Sachunterricht sind Lernprozesse so zu organisieren, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen grundgelegt werden. Dabei soll der Schüler auch fachgemäße Arbeitsweisen erlernen erwerben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbstständigem Wissenserwerb führen.
Der Unterrichtsgegenstand Sachunterricht beinhaltet folgende Erfahrungs- und Lernbereiche:
Gemeinschaft, Natur, Raum, Zeit, Wirtschaft, Technik.

Deutsch, Lesen, Schreiben/Deutsch, Lesen
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Schüler - unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen - in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu zwischenmenschlicher Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Im Einzelnen geht es darum,
Der Unterrichtsgegenstand Deutsch beinhaltet folgende Teilbereiche:
Sprechen, Lesen, Schreiben (nur Grundstufe I), Verfassen von Texten, Rechtschreiben, Sprachbetrachtung
 
Mathematik
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Der Mathematikunterricht soll dem Schüler Möglichkeiten geben,
Schöpferische Fähigkeiten sind durch spielerisches, forschend-entdeckendes und konstruktives Tun aufzubauen.
Rationale Denkprozesse sind an geistigen Grundtätigkeiten wie Vergleichen, Ordnen, Zuordnen, Klassifizieren, Abstrahieren, Verallgemeinern, Konkretisieren sowie Analogisieren zu schulen. Besonderes Gewicht ist auf die Entwicklung des logischen Denkens und des Problemlöseverhaltens zu legen.
Sachverhalte der Umwelt sind mit Hilfe von Zahlen, Größen und Operationen zu durchdringen, räumliche Vorstellungen sind aufzubauen. Die Vielfalt der angebotenen kindgemäßen mathematischen Situationen aus den Bereichen Wirtschaft, Technik und Kultur soll dem Schüler die Bedeutung der Mathematik bewusst machen.
Neben dem Erwerb der grundlegenden mathematischen Techniken sind praktische mathematische Fertigkeiten wie Umgehen mit Zeichengeräten anzustreben.
Der Unterrichtsgegenstand Mathematik beinhaltet folgende Teilbereiche:
Aufbau der natürlichen Zahlen, Rechenoperationen, Größen, Geometrie.
 
Musikerziehung
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Musikerziehung hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart des einzelnen Kindes zum Singen, Musizieren, bewussten Hören, Bewegen zur Musik und zum kreativen musikalischen Gestalten zu führen.
Musikerziehung soll die Kinder zu lustbetonter musikalischer Betätigung anleiten und ihnen die Möglichkeit geben, Freude, Bereicherung und Anregung durch die Musik der Gegenwart und der Vergangenheit zu erfahren.
Ausgehend vom aktiven Umgang mit Musik, sind grundlegende Informationen und Kenntnisse über Musik zu vermitteln. Das Verständnis für Musik als künstlerische Ausdrucksform ist anzubahnen.
 
Bildnerische
Erziehung/
Bildnerische Erziehung, Schreiben, Zeichnen, Malen
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
 
Werkerziehung
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff und Werkzeug sollen elementare Einsichten in den Bereichen Bauen - Wohnen, Technik- und Produktgestaltung (einschließlich textiler Produktgestaltung) gewonnen werden, die den Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu den Gegenständen seiner Umwelt zu entwickeln. Dabei sind - auch im Zusammenhang mit dem Sachunterricht - Einsichten in die wechselseitigen Bedingtheiten von Technik, Wirtschaft und Gesellschaft anzubahnen. Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des produktiv-schöpferischen Denkens fördern.
Der Unterricht soll die Ausbildung das Einordnen in die Gemeinschaft unterstützen, den sorgfältigen Umgang mit Werkstoff und Werkzeug fördern sowie zur Ordnung am Arbeitsplatz und zur Unfallverhütung erziehen.
 
Leibesübungen
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen hat die Aufgabe, durch einen vielfältigen und bewegungsintensiven Unterricht zu einer umfassenden Persönlichkeitsentfaltung beizutragen, den Schüler individuell zu fördern, Schäden vorzubeugen und vorhandene Schwächen zu erkennen und abzubauen.
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll durch Förderung von Interaktionsfähigkeit, Kreativität und Emotionalität zu sozialer Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen und der Umwelt erziehen und zur Selbstfindung des jungen Menschen beitragen.
 
Lebende Fremdsprache
Es wird angeregt, auch in der Grundschule die Motivation zur Beschäftigung mit einer Fremdsprache grundzulegen, zu vertiefen und die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache anzubahnen.
 
 
 

Ergänzungen aus dem Lehrplan der Hauptschule
 
Die Hauptschule hat die in den §§ 2 und 15 des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Aufgaben zu erfüllen. In diesem Sinne dient sie dem Erwerb einer grundlegenden Allgemeinbildung sowie – je nach Interessen, Neigung, Begabung und Fähigkeit der Schüler – der Vorbereitung auf das Berufsleben und dem Übertritt in mittlere oder in höhere Schulen. Wegen der Vorbereitung auf den Übertritt in mittlere und höhere Schulen ist den Hauptschülern im Rahmen des Lernangebotes nach ihren Begabungen und Fähigkeiten eine vertiefte, erweiterte sowie selbstständigere Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zum Erwerb lebenspraktischer Inhalte und Fertigkeiten angeboten.
Die Hauptschule soll eine Bildung anstreben, die den ganzen Menschen umfasst, seine intellektuellen und musischen Fähigkeiten ebenso wie seine Gefühlskräfte und körperlichen Anlagen, einschließlich einer ethischen Bildung, wobei sie an der Vermittlung von sittlichen, religiösen und sozialen Werten und an der Entwicklung der gesamten Persönlichkeit mitwirkt.
Dabei soll die Hauptschule den Schüler auch zur Freude an der eigenen Arbeit und Leistung anregen. Die Gewinnung von Kenntnissen, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen erfolgt durch die Erarbeitung eines Überblickwissens in Verbindung mit schwerpunktartigem Eindringen in Problemstellungen. So soll die Hauptschule zu einem Geschichts-, Kultur- und Umweltbewusstsein im Sinne einer von einseitigen Erklärungsmustern freier Bewertung der Vergangenheit, der Gegenwart wie der Zukunftsgestaltung hinführen.
 
Auf diese Weise soll eine Bildung angestrebt werden, die den Schüler befähigt
Ebenso soll der Schüler insbesondere hingeführt werden

Besondere Maßnahmen zur Erfüllung der Schulpflicht im Geist des Allgemeinen Bildungsziels der Hauptschule:
Um den Schülerinnen und Schülern Übertritte nach Ende der 8. Schulstufe zu erleichtern, sind Maßnahmen zur Förderung der für Übertritte notwendigen Kompetenzen zu setzen.
 
 
 

Ergänzungen aus dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule
 
Aufgabe der Allgemeinen Sonderschule in der Grundstufe I und II ist es, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen, Selbstvertrauen und Kontaktbereitschaft zu stärken und grundlegende Arbeitshaltungen aufzubauen. In der Oberstufe sollen Grundlagen für eine selbständige Lebensbewältigung besonders im Hinblick auf eine spätere berufliche Eingliederung geschaffen werden, wobei die grundlegende Bildung fachspezifisch ausgeweitet wird
 
Sachunterricht
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Der Sachunterricht soll den Schüler befähigen, seine unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit zu erschließen.
In diesem Sinne hat der Sachunterricht die Aufgabe, an entsprechenden Beispielen die vielseitige Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen - insbesondere die des Schülers - in dieser Wirklichkeit bewusst zu machen.
Ein kindgemäßer, gleichzeitig aber auch sachgerechter Unterricht führt die Schüler allmählich zu einem differenzierten Betrachten und Verstehen ihrer Umwelt und befähigt sie damit zu bewusstem und eigenständigem Handeln.
Im Sachunterricht sind Lernprozesse so zu organisieren, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen grundgelegt werden. Dabei soll der Schüler auch fachgemäße Arbeitsweisen erlernen sowie Lernformen erwerben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbstständigem Wissenserwerb führen.
 
Der Unterrichtsgegenstand Sachunterricht beinhaltet folgende Erfahrungs- und Lernbereiche:
- Gemeinschaft
- Natur
- Raum
- Zeit
- Wirtschaft
- Technik
Bei der Unterrichtsplanung und bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Inhalte aus den einzelnen Teilbereichen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schüler ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden.
Darüber hinaus sollen Zusammenhänge im Lernen und Denken der Schüler durch situationsorientierte Unterrichtsanlässe, durch handelnde Arbeitsweisen (z. B. entdeckendes Lernen, projektorientiertes Lernen) sowie durch sinnvolles Vernetzen von bereichsübergreifenden Aspekten angestrebt werden.
 
Oberstufe
 
Geschichte und Sozialkunde
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Der Unterricht in Geschichte soll Einblick in die Vergangenheit gewähren, Einsicht in historische Zusammenhänge vermitteln sowie Leistungen der Menschen und Entwicklungen aufzeigen, die bis in die Gegenwart nachwirken. Der Unterricht in Sozialkunde soll dem Schüler helfen, sich im sozialen Umfeld besser orientieren zu können, die eigene Rolle in sozialen Beziehungen besser verstehen zu lernen und zu einem der Gemeinschaft gegenüber verantwortungsbewussten Handeln zu gelangen. Auf die Erziehung zu demokratischer Gesinnung und zu einer Auseinandersetzung mit einem Österreichbewusstsein unter Berücksichtigung der europäischen und globalen Dimension ist besonderer Wert zu legen.
 
Geographie und Wirtschaftskunde
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde soll vermitteln, wie die Landschaften der Erde beschaffen sind, wie der Mensch von der Erde Besitz ergreift, sich ihr anpasst, sie nützt und verändert. Er soll zeigen, dass Gestaltungen des Lebensraumes von den Naturbedingungen und von jenen Bedingungen abhängen, die der Mensch schafft.
Durch den Unterricht sollen die Schüler angeleitet werden, geographische und wirtschaftliche Gegebenheiten in der Heimat und in der Welt zu beachten, wichtige Veränderungen zu verfolgen und Zusammenhänge zu verstehen.
 
Biologie und Umweltkunde
BILDUNGS UND LEHRAUFGABE:
Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll Grundkenntnisse über den menschlichen Organismus und typische Vertreter des Tier- und Pflanzenreiches vermitteln. Daraus soll die Bereitschaft zu gesunder Lebensführung und verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Natur erwachsen.
Er soll den Schülern die Bedeutung der Natur als allgemeine Lebensgrundlage erkennen lassen, deren Erhaltung und Förderung auch zur Verbesserung menschlicher Lebensbedingungen führt.
Er soll Liebe zur Natur und Freude an ihrem Formenreichtum wecken Sowie die Wichtigkeit von Natur- und Umweltschutz bewusst machen.
 
Physik und Chemie
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Der Physik- und Chemieunterricht soll das Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge in der Umwelt wecken. Er soll die Bedeutung der Naturwissenschaften für den technischen Fortschritt und die Lebensbewältigung aufzeigen. Die Anwendung fachspezifischer Arbeitsweisen soll zur Freude am selbstständigen Erkunden von Naturerscheinungen führen.
 
Deutsch, Lesen, Schreiben
Deutsch, Lesen
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Die Sprachentwicklung ist mit der Intelligenzentwicklung eng verbunden. Mit der Fähigkeit zum begrifflichen Klären und Erörtern eines Sachverhalts, zum kritischen Abwägen von Argumenten und zur sachlichen Auseinandersetzung wächst auch die Fähigkeit zum logischen Denken und vernünftigen Handeln. Sprachunterricht ist darum Lebenshilfe, nicht nur Hilfe zum Erwerb einer gediegenen beruflichen Qualifikation, sondern auch Hilfe zu einem erfüllten Leben und zur Bewältigung schwieriger Lebenssituationen. Mit der sprachlichen Kompetenz erweitert der Schüler zugleich seine Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, der Verständigung und der Einflussnahme im sozialen Umfeld.
Die Motivation zum Verbessern ihrer sprachlichen Fähigkeiten muss bei den Schülern gegebenenfalls erst geweckt werden. Es ist darum wichtig, dass sie Sprechen und Schreiben als wirksames Handeln erleben.
Da wesentliche schulische Lerninhalte über geschriebene Sprache vermittelt werden, ist der sichere Umgang mit ihr eine zentrale Aufgabe des Deutschunterrichts. Um negative Lernerfahrungen zu revidieren, muss gerade Sonderschülern der lebenspraktische Nutzen des Lesen- und Schreibenkönnens unmittelbar erfahrbar gemacht werden. Durch eine weit gehende Verknüpfung des Sprechens, Lesens und Schreibens erleben die Schüler, wie diese Formen des Sprachhandelns sich wechselseitig stützen, regulieren und verstärken. Bei der Beobachtung dieser Wechselwirkung kann die Sprachbetrachtung ansetzen.
Ebenso wichtig wie die Integration der Lernbereiche im Deutschunterricht ist die inhaltliche Verbindung des Deutschunterrichts mit anderen Unterrichtsgegenständen. Eine umfassende und individualisierende Sprachförderung ist zudem ein grundlegendes didaktisches Prinzip der Allgemeinen Sonderschule.

Mathematik
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Der Unterricht in Mathematik soll einen entscheidenden Beitrag zum Erwerb der Fähigkeit leisten, im täglichen Leben (Familie, Wirtschaft, Beruf) Situationen zu erkennen und Probleme zu lösen, die zahlen- oder größenmäßig fassbar sind.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben hat der Unterricht mathematische Kenntnisse, Fertigkeiten, Lösungsstrategien und Einsichten zu vermitteln.
Der Mathematikunterricht hat einen wesentlichen Beitrag zur geistigen Entwicklung des Kindes zu leisten, insbesondere zum logischen Denken, zum Symbolverständnis, zur Abstraktionsfähigkeit, zur Merkfähigkeit und zur Raumorientierung. Weiters hat er Arbeitshaltungen wie Sorgfalt, Genauigkeit, Ordnung und Klarheit anzustreben.
Die Gestaltung des Mathematikunterrichts soll im Kind die Bereitschaft zur Mathematik wecken, die spielerischen und kreativen Möglichkeiten erleben lassen sowie Kooperation und Kommunikation fördern.
 
Musikerziehung
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Musikerziehung hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart jedes einzelnen Schülers zum freudvollen Singen, Musizieren, bewussten Hören, Bewegen zur Musik und zum kreativen musikalischen Gestalten zu führen Sie soll die Schüler zu lustbetonter musikalischer Betätigung anleiten und ihnen die Möglichkeit geben, Freude, Bereicherung und Anregung durch die Musik zu erfahren.
Ausgehend vom aktiven Umgang mit Musik sind grundlegende Informationen und Kenntnisse über Musik zu vermitteln und das Verständnis für Musik anzubahnen.
Musikalische Aktivitäten wirken auf die Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden nachhaltig ein. Ausgehend von den individuellen Anlagen und Fähigkeiten sind daher durch sinnvolle Verknüpfung von Inhalten und Übungen im Besonderen zu fördern.
Musikerziehung in der Allgemeinen Sonderschule bietet neben dem Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten vielfältige Möglichkeiten, heilpädagogischen Aufgaben gerecht zu werden.
 
Bildnerische Erziehung
Bildnerische Erziehung, Schreiben
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Die Bildnerische Erziehung soll dem Schüler die Möglichkeit geben, sich in den Bereichen Grafik, Malerei, Plastik, Objekt und Raum, Schrift und Typografie, Fotografie und Film/Video, Spiel und Aktion lustvoll zu betätigen und aus dem bildnerischen Schaffen anderer Freude, Bereicherung und Anregung zu erfahren.
Sie soll mit Werkmitteln und Verfahren in den angeführten Bereichen vertraut machen, sodass sich der Schüler auf bildnerische Weise mitteilen und bildnerische Mitteilungen anderer verstehen kann.
Sie soll die Wahrnehmungsfähigkeit, Sensibilität, Vorstellungskraft, Kombinationsfähigkeit und Erfindungsgabe des Schülers stärken und fördern.
Sie soll den Schüler befähigen, sich mit visuell und/oder mit dem Tastsinn erfahrbaren Objekten, Erscheinungen und Vorgängen seiner Umwelt kritisch auseinander zu setzen.

Werkerziehung (Grundstufe 1 und 2)
Textiles Werken (Oberstufe)
Technisches Werken (Oberstufe)
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
a) Werkerziehung - Schwerpunkt A
(Produktgestaltung im textilen Bereich) und Textiles Werken
Der Unterricht in Werkerziehung soll die Schüler befähigen, individuell angemessene Entscheidungen in den Bereichen Kleidung und Wohnung zu treffen und Aufgaben aus diesen Bereichen selbstständig zu lösen.
Durch unterschiedliche Arbeitstechniken sind grundlegende Kenntnisse aus der Material- und Werkzeugkunde zu vermitteln. Neben dem Verständnis für materialgerechte und technisch richtige Ausführung der Werkstücke soll auch das Gefühl für ästhetische Gestaltung geweckt werden.
Bei allen Tätigkeiten im Werkunterricht ist stets auf die Grundsätze der Unfallverhütung und Arbeitshygiene hinzuweisen, um sicherzustellen, dass sie auch im Verhalten des Schülers Beachtung finden.
Weiters kann durch Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften, Gebrauchsanforderungen und Herstellungskosten zum richtigen Verbraucherverhalten erzogen werden.
Durch Beachtung der berufsrelevanten Ziele und Inhalte des Werkunterrichts soll ein konkreter Beitrag zu Berufskunde und Berufsorientierung geleistet werden.
b) Werkerziehung - Schwerpunkt B
(Bauen - Wohnen, Technik, Produktgestaltung) und Technisches Werken
Durch den Unterricht in Werkerziehung sollen die Schüler in tätiger Auseinandersetzung mit Werkstoffen und Werkzeugen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Bauen - Wohnen, Technik und Produktgestaltung gewinnen und dadurch befähigt werden, individuell angemessene Entscheidungen zu treffen und Aufgaben aus diesen Bereichen möglichst selbstständig zu lösen.
Die Schüler sollen darauf vorbereitet werden, sich in einer weitgehend technisierten Umwelt zurechtzufinden.
Durch unterschiedliche Arbeitstechniken sind grundlegende Kenntnisse aus der Material- und Werkzeugkunde zu vermitteln. Neben dem Verständnis für materialgerechte und technisch richtige Ausführung der Werkstücke soll auch das Gefühl für ästhetische und funktionelle Gestaltung geweckt werden.
In allen Bereichen der Werkerziehung sollte die Ausbildung von Gewissenhaftigkeit, Ausdauer, Sinn für Ordnung und Sauberkeit, Materialökonomie und Zeitökonomie angestrebt werden. Durch die natürliche Arbeitssituation und die besonderen Sozialformen des Werkunterrichts soll das Einordnen in die Gemeinschaft und die Ausbildung kooperativer Verhaltensweisen gefördert werden.
Bei allen Tätigkeiten im Werkunterricht ist stets auf die Grundsätze der Unfallverhütung und Arbeitshygiene hinzuweisen, um sicherzustellen, dass sie auch im Verhalten des Schülers Beachtung finden.
Weiters kann durch Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften, Gebrauchsanforderungen und Herstellungskosten zum richtigen Verbraucherverhalten erzogen werden.
Durch Beachtung der berufsrelevanten Ziele und Inhalte des Werkunterrichts soll ein konkreter Beitrag zu Berufskunde und Berufsorientierung geleistet werden.

Hauswirtschaft
(künftig wie in der HS: Haushalt und Ernährung)
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Der Unterricht in Hauswirtschaft soll einen wesentlichen Beitrag für die partnerschaftliche Lebensbewältigung in den Bereichen Familie, Beruf und Gesellschaft leisten. Durch positive Arbeitsergebnisse soll die Leistungsbereitschaft aktiviert und die Anpassung und Eingliederung in die Arbeitswelt erleichtert werden.
Bei den Schülern soll ein Ernährungsbewusstsein aufgebaut werden, das einer gesunden Ernährung Rechnung trägt. Ökonomisches und kritisches Verbraucherdenken sind ebenso anzustreben wie Erziehung zu einem verantwortungsbewussten Kauf- und Konsumverhalten. Die wichtigsten Anliegen des Energiesparens und des Umweltschutzes sollen in den Unterricht eingebracht werden. Durch Vermitteln eines Grundwissens über Erziehungsfragen und einer positiven Einstellung zu Kind und Familie sollen Grundlagen für späteres Zusammenleben geschaffen werden.
 
Leibesübungen
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Die Leibesübungen sollen, orientiert an der individuellen Veranlagung, einen Beitrag zur individuellen und sozialen Entwicklung der Schüler leisten.
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll helfen, die vorhandene körperliche Leistungsfähigkeit zu steigern, emotionale Werte wie Bewegungs- und Spielfreude, ästhetisches Empfinden und Bereitschaft zu gesunder Lebensführung zu fördern und Kenntnisse über den Sport zu erwerben.
Ferner soll durch die Leibesübungen das Gemeinschaftsleben vertieft und Verständnis für Einordnung und Verantwortung gegenüber Partnern und sozialen Gruppen erzielt werden. Es soll erreicht werden, dass die Schüler durch Leibesübungen die Möglichkeit und Bereitschaft erwerben, über die Schulzeit hinaus Sport zu treiben. An der Allgemeinen Sonderschule haben die Leibesübungen besonders akzentuierte Zielsetzungen in den Bereichen Elementarerziebung, Sozialerziehung, Leistungserziehung und Gesundheitserziehung, um die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung zu entwickeln.
 
 
 

Ergänzungen aus dem Lehrplan der Polytechnischen Schule

Allgemeines Bildungsziel
Die Polytechnische Schule hat gemäß § 28 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, auf das weitere Leben und insbesondere auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Schüler sind im Anschluss an die 8. Schulstufe je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in Lehre und Berufsschule bestmöglich zu qualifizieren sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen zu befähigen.
Von ihrer persönlichen Situation ausgehend sind die Jugendlichen durch Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung sowie durch Vermittlung einer Berufsorientierung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und für eine weitere Ausbildung zu motivieren und zu befähigen.
Der Unterricht baut auf die Vorbildung der ersten acht Schulstufen auf und hat im Sinne der Allgemeinbildung und Berufsgrundbildung zum Ziel, dass die Schüler
Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozessorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen. Der Schüler soll arbeitnehmerisches und unternehmerisches Denken kennen- und einschätzen lernen, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln und in die Lage versetzt werden, sich selbstständig und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt um einen Ausbildungsplatz zu bewerben bzw. motiviert sein, eine Berufsausbildung in einer weiterführenden Schule anzustreben.
 
Allgemeine Bildungs- und Lehraufgaben
Berufsorientierung und Lebenskunde
Der Schüler soll
 
Politische Bildung und Wirtschaftskunde
Der Schüler soll
 
Deutsch
Der Schüler soll
- in seiner sprachlichen Handlungsfähigkeit,
- im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie
- in der schriftlichen Kommunikation
Kompetenzen ausbauen, die seine persönliche und berufliche Entwicklung fördern und ihm die Teilnahme sowie Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglicht.
 
Lebende Fremdsprache
(Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch)
Der Schüler soll
 
Mathematik
Der Schüler soll
 
Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre
Der Schüler soll


Leibesübungen
Der Schüler soll in der Schule ein begründetes psychophysisches Wohlbefinden durch Bewegung erleben und in der Folge eine lebenslange Bewegungsbereitschaft entwickeln.

Allgemeine didaktische Grundsätze

Der Unterricht geht von den Erfahrungen, dem Bildungsstand und der persönlichen Lebenssituation der Schüler aus.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrinhalte sowie die Gestaltung der Arbeitsweisen (insbesondere durch handlungsorientierten Unterricht) sind sowohl die Interessen und Fähigkeiten als auch die Anwendbarkeit auf die berufliche und private Lebenssituation der Schüler maßgeblich, sodass die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen ein breites Spektrum von beruflichen bzw. schulischen Möglichkeiten eröffnen.
Bei der Verwirklichung des Lehrplans und zum Erwerb der individuell am besten zu nützenden Lerntechniken sind abwechslungsreiche Arbeits-, Interaktions- und Unterrichtsformen anzuwenden, wie auch verschiedene Unterrichtsmittel und in besonderer Weise neue technische Medien zweckmäßig einzusetzen. Die Schüler sollen zum zielführenden Fragen und Forschen ermuntert werden. Der Personalcomputer als zeitgemäßes Schreib-, Speicher- bzw. Kommunikationswerkzeug soll als lernunterstützendes Medium verwendet werden, und die Informationsbeschaffung soll in vielfältigen Formen erfolgen.
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen gehören zu den Hauptanliegen der Polytechnischen Schule.
Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfordern die Berücksichtigung von Veränderungen und Neuerungen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sowie von fachlichen Entwicklungen. Der Unterricht soll auf Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten in der Region eingehen und ist möglichst fächerübergreifend und vernetzt auszurichten.
Der Pflege eines altersgemäßen mündlichen und schriftlichen Ausdrucks ist in allen Unterrichtsgegenständen Aufmerksamkeit zu schenken.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen methodischen Vereinfachung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Durch vielfältige Wiederholung (nicht in Form von Leistungsfeststellungen) der wichtigen Hauptanliegen des Lehrplanes, getragen vom Verständnis für Zusammenhänge, ist der Unterrichtsertrag dauerhaft zu festigen.
Durch Veranstaltung von Exkursionen, Lehrausgängen und Berufspraktischen Tagen und Unterricht an außerschulischen Lernorten soll die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und persönliche Befindlichkeiten in der Arbeitswelt gefördert werden.
Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf den Lehrstoff bezogen werden, sondern auch prozessorientiert (durch Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau) erfolgen.

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Version: 19. Februar 2000 (E.C.Zach)