Fragen zur Wahl - Werner Amon, MBA - Bildungssprecher der ÖVP
(Anmerkung: Unsere Fragen wurden in dieser Darstellung herausgelöscht, sind aber über die Links erreichbar)
ad 1.
Bei der Frage der Gleichbehandlung ist zunächst klar zu stellen, dass es sich nur um Schulen mit Öffentlichkeitsrecht handeln kann, da nur diese vergleichbare Leistungen wie eine öffentliche Schule erbringen können, sonstige private Schulen, zu deren Besuch teilweise eine Abmeldung der Kinder zum häuslichen Unterricht erfolgt, kommen keinesfalls in Betracht.
Es liegt insoferne keine vergleichbare Situation vor zwischen den von ihnen vertretenen Schulen und den konfessionellen Schulen vor, als die konfessionellen durch ihre hohe Zahl dem Staat im Bereich der Schulerhaltung hohe Geldbeträge ersparen und gleichzeitig dadurch Klassen nicht an öffentlichen Schulen geführt werden müssen. Im Fall der freien Schulen erspart sich der Steuerzahler durch die realtive Kleinheit keine nennenswerten Beträge, da die Kosten durch die Zahl der Klassen bestimmt werden und wenn nur einzelne Schüler aus dem jeweiligen Einzugsgebiet der Schule eine Privatschule besuchen, so müssen trotzdem die vorgesehenen Klassen geführt werden.
Um die Situation der Privatschulen zu verbessern wurde von Bildungsministerin Gehrer an das Finanzministerium herangetreten um die erforderliche Genehmigung für zusätzliche Subventionslehrerinnen und -lehrer zu erhalten.
ad 2.
Durch Bildungsministerin Gehrer wurde bereits ein Vertrag mit den Privatschulen vorbereitet um die erforderlichen Ressourcen sicher zu stellen. In der nächsten Periode werden Gespräche mit dem zuständigen Finanzministerium geführt werden, um diesen Vertrag zu realisieren.
ad 3.
Da die Lehrerinnen und Lehrer in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum jeweiligen Schulerhalten stehen, ist die Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer ausschließlich eine Angelegenheit der beiden Vertragsparteien, die Politik darf sich nicht in privatrechtliche Fragen einmischen. Bei einer zur Verfügung Stellung von Subventionslehrerinnen und -lehrer werden diese wie alle anderen Lehrerinnen und Lehrer auch bezahlt werden, wobei für junge Lehrerinnen und Lehrer eine Anhebung der Einstiegsgehälter vorgesehen ist.
ad 4.
Diese Frage kann in einer vertraglichen Lösung mit einbezogen werden.
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Version: 16. November 2002 (E.C.Zach)
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